Rechtsprechung
BFH, 17.03.2009 - X S 11/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Entsprechende Anwendung des § 68 FGO im Aussetzungsverfahren; Erneuter finanzgerichtlicher Aussetzung der Vollziehung-Antrag des Steuerpflichtigen nach Änderung des Steuerbescheides
- Judicialis
FGO § 69 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 69 Abs. 6 S. 2; ; FGO § 128 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Entsprechende Anwendung des § 68 FGO im finanzgerichtlichen Aussetzungsverfahren; erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach Änderung des Steuerbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ordnungsgemäße Höhe von aufgrund von Erkenntnissen der Steuerfahndung und der Außenprüfung durchgeführten Hinzuschätzungen; Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines wiederholten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung (AdV)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 13.10.1999 - I S 4/99
Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus BFH, 17.03.2009 - X S 11/09
Dies gilt auch dann, wenn in der Hauptsache inzwischen ein Verfahren beim BFH anhängig und der erneute Antrag deshalb beim BFH zu stellen ist (Beschluss vom 13. Oktober 1999 I S 4/99, BFHE 190, 34, BStBl II 2000, 86). - BFH, 25.10.1994 - VIII B 101/94
Anerkennung von ausgewiesenen Beträgen durch eingesetzte Subunternehmer als …
Auszug aus BFH, 17.03.2009 - X S 11/09
Unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 68 FGO, der entsprechend im finanzgerichtlichen Aussetzungsverfahren gilt (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 1994 VIII B 101/94, BFH/NV 1995, 611), und dem Sinn und Zweck der Regelung des § 69 Abs. 6 FGO kann eine nochmalige Überprüfung der gerichtlichen Aussetzungsentscheidung nur erreicht werden, wenn in der Änderung der Bescheide ein veränderter Umstand berücksichtigt wurde (vgl. Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Rz 166). - BFH, 26.09.2008 - VIII B 37/08
Voraussetzungen wiederholter gerichtlicher Aussetzungsanträge - veränderte oder …
Auszug aus BFH, 17.03.2009 - X S 11/09
Diese Einschränkung gilt erst recht in der Revisionsinstanz; denn anderenfalls könnte durch wiederholte Aussetzungsanträge die Regelung des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach welcher die Beschwerde gegen den eine AdV ablehnenden Beschluss des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (BFH-Beschluss vom 26. September 2008 VIII B 37/08, nicht veröffentlicht). - BFH, 18.08.2009 - X B 15/09
Auszug aus BFH, 17.03.2009 - X S 11/09
a) Die bloße Erwähnung der Einkommensteuer 2005 unter Hinweis auf die entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde X B 15/09 führt nicht zu einer Einbeziehung in den Aussetzungsantrag.
- FG Köln, 24.11.2023 - 7 V 1177/23
Verfahren - Änderung eines Beschlusses über die Aussetzung der Vollziehung § 69 …
Unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 68 FGO, der im finanzgerichtlichen Aussetzungsverfahren entsprechend gilt (…vgl. BFH-Beschluss vom 25.10.1994 VIII B 101/94, BFH/NV 1995, 611) und dem Sinn und Zweck der Regelung des § 69 Abs. 6 FGO kann eine nochmalige Überprüfung der gerichtlichen Aussetzungsentscheidung nur dann erreicht werden, wenn in der Änderung der Bescheide ein veränderter Umstand berücksichtigt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 17.03.2009 X S 11/09, juris, m.w.N.).Die Änderungsbescheide für 2017 und 2018 sowie die erstmaligen Jahressteuerbescheide für 2019 und 2020, die in entsprechender Anwendung des § 68 FGO zum Gegenstand des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens wurden (vgl. BFH-Beschluss vom 17.03.2009 X S 11/09, juris, m.w.N.), setzen nämlich neben den zum Teil bereits im Rahmen des Aussetzungsverfahrens 7 vorgelegten Umsatz- und Gewinnermittlungen der Ltd. insbesondere auch die Erkenntnisse aus dem Urteil des 9. Senates in dem Verfahren 9 K vom 27.7.2022 um.
- FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 7 V 7039/18
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Einkommensteuer 2011 …
Dabei kann es sich um neue Tatsachen oder Beweismittel sowie um eine geänderte Rechtslage, einen zur entscheidungserheblichen Rechtsfrage ergangenen Vorlagebeschluss oder höchstrichterliche Rechtsprechung handeln (…BFH, Beschlüsse vom 19.11.2003 I S 7/03, BFH/NV 2004, 516; vom 28.11.2008 VIII S 27/07 (PKH), juris;… vom 21.10.2013 V B 68/13, BFH/NV 2014, 173;… vom 13.05.2015 X S 9/15, BFH/NV 2015, 1099), u.U. auch um einen Änderungsbescheid (…BFH, Beschlüsse vom 25.10.1994 VIII B 101/94, BFH/NV 1995, 611; vom 17.03.2009 X S 11/09, juris).Neue Tatsachen und Beweismittel in diesem Sinne liegen nur vor, wenn sie im Zeitpunkt der Erstentscheidung noch nicht vorgelegen haben, weil sie erst danach entstanden sind (BFH, Beschluss vom 17.03.2009 X S 11/09, juris).
- BFH, 05.07.2011 - IV S 11/10
Wiederholung eines rechtskräftig abgelehnten Aussetzungsantrags auch nach …
Über ihren auf Anfechtungsbegehren bezogenen Wortlaut hinaus wird diese Regelung analog auf Verpflichtungsanträge angewendet (BFH-Urteil vom 5. Juli 1991 III R 3/87, BFHE 165, 143, BStBl II 1991, 854); sie gilt insbesondere auch im Verfahren auf AdV nach § 69 FGO (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. November 1971 IV R 242/70, BFHE 103, 546, BStBl II 1972, 218; BFH-Beschluss vom 17. März 2009 X S 11/09, juris).
- FG Köln, 04.10.2012 - 13 V 2252/12
Zulässigkeit eines erneuten Antrags, Haftung des Geschäftsführers für zu Unrecht …
Nachdem der BFH in der Vergangenheit stets betont hat, dass die Begrenzung der Antragsbefugnis gemäß § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO auch in den Fällen zu beachten sei, in denen zwischenzeitlich der BFH zum Gericht der Hauptsache geworden ist (…vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 2. Juni 2005 III S 12/05, BFH/NV 2005, 1834; vom 16. Oktober 2006 IV S 8/06,nv, juris;… vom 8. Mai 2008 IX S 30/07, BFH/NV 2008, 1499; vom 28. November 2008 VIII S 27/07, nv, juris; vom 17. März 2009 X S 11/09, nv, juris), hat der IV. Senat des BFH nunmehr einen Antrag auf Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung im Verfahren der Revision (…vgl. dazu BFH-Beschluss vom 5. Juli 2011 IV S 11/10, BFH/NV 2011, 1894) insoweit als einen von den Voraussetzungen des § 69 Abs. 6 FGO unabhängigen Antrag angesehen, wie er sich auf die Zeit seit Ergehen des (stattgebenden) FG-Urteils erstreckte. - FG München, 15.06.2015 - 2 V 2843/14
Rechtmäßigkeit von Schätzungsbescheiden über die Einkommensteuer bei Einkünften …
§ 68 FGO gilt im finanzgerichtlichen Aussetzungsverfahren (vgl. Bundesfinanzhof - BFH-Beschluss vom 17. März 2009 X S 11/09 , ). - FG München, 15.01.2015 - 2 V 2843/14
Antragsbegehren, Rechtsschutzbedürfnis
§ 68 FGO gilt im finanzgerichtlichen Aussetzungsverfahren (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-Beschluss vom 17. März 2009 X S 11/09, juris). - FG München, 20.11.2009 - 6 V 1254/09
Zulässigkeit eines wiederholten Antrags auf AdV gem. § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO
Durch § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO soll verhindert werden, dass sich das Gericht wiederholt mit denselben Aussetzungsbegehren befassen muss (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. März 2009 X S 11/09, HaufeIndex 2147011).